Die beiden in unserer Sozietät tätigen Notare, Dr. Matthias Georg und Florian Schmitt , decken mit ihrer Kompetenz und ihren Erfahrungen sämtliche Gebiete der notariellen Tätigkeit ab und stehen Ihnen für alle Amtsgeschäfte gerne zur Verfügung.
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Dies betrifft die Beurkundung von Immobilienverträgen ebenso wie sämtliche beurkundungspflichtigen Verträge auf den Gebieten des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Erb- und Familienrechts. Insbesondere sind Ihnen unsere Notare bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen gerne behilflich.
Immobilienkauf- und Schenkungsverträge (Übertragungsverträge)
Bauträgerverträge und Teilungserklärungen
Grundschulden und Schuldanerkenntnisse
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Übertragungen zu Lebzeiten, Testamente und Erbverträge
Erbscheinsanträge und Nachlassauseinandersetzungen
Eheverträge- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Gründung von Gesellschaften (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG oder Aktiengesellschaften)
Satzungsänderungen und Gesellschafterbeschlüsse
Unternehmens- und Anteilsverkäufe
Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel) und Umstrukturierungen.
Handelsregisteranmeldungen
Unterschriftsbeglaubigungen
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