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Rechtsanwalt für Erbrecht in Siegen

Georg und Schmitt - Erbrecht
Erben und Vererben
 

Rechtsanwälte für Erbrecht in Siegen

Ob alt oder jung, arm oder reich, Unternehmer oder Angestellter, kinderloser Alleinstehender oder Ehegatte mit Kindern – die Regelung der eigenen Erbfolge fällt zumeist nicht leicht. Sie ist in vielen Fällen Ergebnis teils sehr langer Überlegungen. Zugleich ist sie der Versuch, einen letzten Willen festzulegen, mit dem nicht nur den eigenen Vorstellungen genüge getan ist. Vielmehr sollen zugleich Streitigkeiten unter Erben und anderen Nahestehenden vermieden werden.

Besondere Interessenlagen entstehen, wenn Behinderte oder bedürftige Angehörige berücksichtigt werden sollen (sogenanntes Behindertentestament bzw. Bedürftigentestament).

Bei der Errichtung eines letzten Willens beraten wir Sie gern. Es ist unser Anspruch, Sie mit der notwendigen Kompetenz, Ruhe und Umsicht zu unterstützen.

Vorweggenommene Erbfolge

Zur Regelung des eigenen Nachlasses können auch lebzeitige Übertragungen in Betracht kommen. Auch dabei beraten wir Sie gern, um typische ‚Fallstricke‘ zu vermeiden und mit ihnen insgesamt eine Nachlassregelung zu erarbeiten, durch die ihre Ziele erreicht werden.

Persönliche Vorsorge

Zu einer umsichtigen Planung gehört auch die Absicherung für den Fall eines schweren Unfalls oder der Krankheit durch Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung. Selbstverständlich gehört auch eine Beratung in diesen Fragen zu unseren Kernkompetenzen.

Was machen unsere Anwälte im Erbrecht?

  • Auseinandersetzung Erbengemeinschaft

  • Behindertentestament bzw. Bedürftigentestament

  • Erbausschlagung

  • Nachfolgeplanung

  • Persönliche Vorsorge: Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung

  • Pflichtteilsrecht

  • Testamentsvollstreckung

  • Vorweggenommene Erbfolge

Erbschaft und Ausschlagung

Mit dem Tode naher Angehöriger oder anderer nahestehender Personen kann durch Testament oder aufgrund gesetzlicher Erbfolge eine Erbschaft anfallen. Jedoch kann es sinnvoll sein, eine Erbschaft auszuschlagen, um anderen Personen die Vorteile der Erbschaft zukommen zu lassen oder wirtschaftliche Risiken zu vermeiden.

Statt einer Ausschlagung können bei Unklarheit über den Wert des Nachlasses Maßnahmen zur Begrenzung einer Haftung sinnvoll sein. Wir beraten Sie auch in diesen Fragen kompetent und umfassend.

Erbengemeinschaft

Mit einem Erbfall entstehen in vielen Fällen Erbengemeinschaften. Dabei haben Miterben häufig unterschiedliche Vorstellungen und Interessen. Wir beraten sowohl Erbengemeinschaften bei gemeinsamen Fragestellungen, wie auch einzelne Miterben zur Durchsetzung ihrer Interessen.
Es kann dabei sinnvoll sein, ein Ausscheiden aus der Erbengemeinschaft gegen eine finanzielle Abfindung anzustreben.
Gelingt eine Verständigung mit den Miterben nicht, werden wir für Sie selbstverständlich auch gerichtlich tätig.

Pflichtteilsrechte

Sind Ehegatten, Abkömmlinge oder – wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind – Eltern in einem Testament unberücksichtigt, können Pflichtteilsrechte entstehen. Durch diese Rechte wird eine finanzielle Mindestbeteiligung eines engen Angehörigen am Nachlass gewährleistet.
Gerne werden wir für Sie auch tätig, um Pflichtteilsrechte einzufordern und notwendigenfalls gerichtlich durchzusetzen.

So schnell und einfach beraten wir Sie in erbrechtlichen Rechtsfragen:

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Kontakt aufnehmen

Sie haben eine erbrechtliche Frage? Dann kontaktieren Sie uns noch heute!

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Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin und lernen Sie uns kennen - natürlich auch per Videokonferenz möglich.

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Beratung vom Experten

Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie in Ihrem erbrechtlichen Fall.