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Rechtsanwalt für Medizinrecht in Siegen

Georg und Schmitt
Medizin und Ärzte
 

Rechtsanwälte für Medizinrecht in Siegen

Das Medizinrecht geht weit über das hinaus, was sich bisher in der Praxis unter den Stichworten "Arztrecht" und "Arzthaftungsrecht" eingebürgert hat. Es ist umfassend zu verstehen, gleichsam als Sammelbezeichnung der Rechtsnormen und deren Anwendung, die sich auf die Behandlung von Patienten durch dafür zugelassene Fachleute beziehen.

Was machen unsere Rechtsanwälte im Medizinrecht?

Arzthaftungsrecht

Der Patient hat einen rechtlich verbürgten Anspruch auf eine fehlerfreie ärztliche Behandlung. Wird der Arzt diesem Anspruch schuldhaft nicht gerecht und kommt es infolge dessen zu vorübergehenden oder zu dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen, kann der Patient Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld verlangen.

Oftmals weigern sich Ärzte und Krankenhäuser jedoch, einen Kunstfehler einzugestehen oder die Versicherungen zahlen nicht. In dieser Situation beraten wir Sie gerne darüber, was zu tun ist, treten mit den Ärzten in Verhandlung oder bereiten eventuell die Klage vor.

Arztrecht

Wir beraten (Zahn-) Ärztinnen und Ärzte in allen berufsbezogenen rechtlichen Fragen. Die Beratungspalette umfasst das gesamte Spektrum des ärztlichen Berufsrechts vor allem der ärztlichen Berufsordnung, angefangen von Fragen der ärztlichen Schweigepflicht bis hin zu den Möglichkeiten und Grenzen von Akquisition und Öffentlichkeitsarbeit bzw. Patienteninformation durch Ärzte.

Darüber hinaus beraten wir in sämtlichen Vertragsfragen und erstellen und prüfen für Sie Chefarztverträge und Assistenzarztverträge, Praxisübergabeverträge sowie Kooperationsverträge und unterstützen Sie bei der Gründung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ).

Unsere Leistungen für Patienten und Ärzte:

  • Behandlungsfehler, Behandlungsversehen

  • Verletzung der Dokumentationspflicht

  • Aufklärungsfehler oder -versäumnis

  • Schmerzensgeld, Schadensersatz

  • Diagnosefehler

  • Organisationsfehler

  • Zusammenarbeit mit Gutachtern

Ärztlicher Behandlungsfehler! Was jetzt?!

Was bedeutet "ärztlicher Behandlungsfehler"?

Auch Ärzte machen Fehler. Deshalb kommt es leider immer wieder vor, dass nach einer ärztlichen Behandlung bleibende körperliche Beeinträchtigen eintreten oder der Patient im schlimmsten Fall sogar verstirbt. Betroffene und Angehörigen stellen sich dann regelmäßig die Frage, ob der behandelnde Arzt auch die Regeln und Standards der ärztlichen Kunst beachtet, den Patienten also so behandelt hat, wie es heutzutage üblich ist oder ob nicht vielleicht doch ein Behandlungsfehler vorliegen könnte. Der Patient ist mit der Beurteilung dieser Frage allerdings erfahrungsgemäß überfordert.

Wie häufig passieren Behandlungsfehler in der Praxis?

Schätzungen zufolge fühlen sich in Deutschland jährlich mindestens 40.000 Menschen als Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers, umgangssprachlich oftmals auch als „Kunstfehler“ bezeichnet; etwa ein Drittel davon zu Recht. Die meisten Vorwürfe erheben Patienten im Zusammenhang mit Operationen, wobei die Fächer Orthopädie und Chirurgie besonders stark betroffen sind. Danach folgen Zahnmedizin, Innere Medizin und Gynäkologie.

Inwiefern kann mir der Rechtsanwalt helfen?

Nur der Rechtsanwalt kann beurteilen, ob eine gerichtliche Beweissicherung, eine Strafanzeige, ein Privatgutachten, Verhandlungen mit einer Haftpflichtversicherung, ein Verfahren vor einer ärztlichen Schlichtungsstelle oder eine Klage vor dem Zivilgericht die sinnvollste Handlungsalternative ist. Hinzu kommt, dass die Berechnung von Personenschäden nach ärztlichen Behandlungsfehlern (Haushaltsführungsschaden, Zukunftsschaden, Rentenschaden, kapitalisierte Abfindung oder Rentenzahlung, Indexierung, Anrechnung von Drittleistungen, Sicherung von Drittansprüchen ect.) so kompliziert ist, dass diese in aller Regel nur vom Rechtsanwalt durchgeführt werden kann.

Was soll ich bei einem Behandlungsfehler tun?

Beim Verdacht auf einen ärztlichen Behandlungsfehler sollten Sie so früh wie möglich den Rat der Rechtsanwälte Georg und Schmitt einholen, weil Sie ansonsten Gefahr laufen, durch eine falsche Herangehensweise die Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld von vorneherein zu vereiteln.

So schnell und einfach beraten wir Sie in medizinrechtlichen Rechtsfragen:

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Vereinbaren Sie schnell und unkompliziert einen Termin und lernen Sie uns kennen - natürlich auch per Videokonferenz möglich.

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Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihr Anliegen und beraten Sie in Ihrem medizinrechtlichen Fall.

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